Spielgruppe

Allgemeine Bestimmungen

Anmeldung

Die schriftliche Anmeldung des Kindes ist verbindlich und gilt für das ganze Spielgruppenjahr. Die Spielgruppe beginnt im August (1 Woche nach dem offiziellen Schulbeginn) und endet im Juli des darauffolgenden Jahres. Genaue Daten folgen separat.

Einteilung

Die Einteilung der Kinder wird von der Spielgruppenleiterin gemacht und erfolgt, wenn möglich, dem Wunsch der Eltern und nach Anmeldungseingang. Kinder aus Büsserach haben beim Anspruch auf einen Spielgruppenplatz Vorrang gegenüber auswärtigen Kindern.

Ferien

Ferien und freie Tage richten sich nach den Schulferien der Gemeinde Büsserach.

Kosten

Für Mitglieder des Elternzirkels

Für Nichtmitglieder oder Auswärtige

Montagmorgen Fr. 108.- pro Monat

Montagmorgen Fr. 120.- pro Monat

Dienstagmorgen Fr. 108.- pro Monat

Dienstagmorgen Fr. 120.- pro Monat

Donnerstagmorgen Fr. 108.- pro Monat

Donnerstagmorgen Fr. 120.- pro Monat

Kommt ihr Kind 2 x wöchentlich in die Spielgruppe, werden die Kosten entsprechend oben genannter Auflistung addiert.

Die Kosten werden quartalsweise in Rechnung gestellt und im Voraus bezahlt. Die Monate Juli, August und Oktober sind für alle kostenfrei.
Eine einmalige Einschreibe-/ Materialgebühr von Fr. 30.- wird beim Eintritt in die Spielgruppe verrechnet.

Bei Krankheit des Kindes oder ausserschulischen Ferien kann der verpasste Spielgruppentag nicht nachgeholt und der Betrag nicht zurückerstattet werden

Probezeit

Die Zeit zwischen Spielgruppenbeginn und Herbstferien gilt als Probezeit und es kann jederzeit per sofort gekündigt werden. Der im Voraus bezahlte Betrag wird angerechnet und entsprechend zurückerstattet.

Kündigungsfrist

Nach Ablauf der Probezeit gilt beim Austritt aus der Spielgruppe (oder Reduzierung von zwei Halbtagen auf einen) eine Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Monatsende. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Der Vertrag läuft automatisch am Ende des Spielgruppenjahres aus und muss beim regulären Übertritt in den Kindergarten nicht gekündigt werden.

Leitung

Jede Gruppe wird durch eine Spielgruppenleiterin und ab 8 Kindern zusätzlich durch eine/n 2. Mitarbeiter/in geführt.

Versicherung

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern. Der Elternzirkel verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

Fotos

Es werden gelegentlich Fotos in der Spielgruppe gemacht, welche ausschliesslich für die Homepage des Elternzirkels Büsserach (ohne Namen der Kinder und mit einem Wasserzeichen geschützt) oder für Abschlussgeschenke verwendet werden. Mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden.

Allgemeine-Bestimmungen.pdf 133 KB